Was ist die Impressumspflicht? Definition
Die Impressumspflicht verpflichtet Anbieter geschäftsmäßiger digitaler Dienste, bestimmte Angaben zu ihrer Identität leicht erkennbar, unmittelbar erreichbar und ständig verfügbar zu halten. Rechtsgrundlage in Deutschland ist § 5 des Digitale-Dienste-Gesetzes (DDG), das im Mai 2024 das Telemediengesetz abgelöst hat.
Die Pflicht gilt nicht nur für Websites und Shops, sondern auch für gewerblich genutzte Profile in sozialen Netzwerken.
Welche Angaben erforderlich sind
Zum Pflichtumfang gehören der vollständige Name und die ladungsfähige Anschrift, bei juristischen Personen zusätzlich die Rechtsform und die Vertretungsberechtigten, Angaben zur schnellen elektronischen Kontaktaufnahme einschließlich E-Mail-Adresse, das Handelsregister mit Registernummer sowie die Umsatzsteuer-Identifikationsnummer, sofern vorhanden.
Ein Postfach genügt nicht. Bei zulassungspflichtigen Berufen kommen Angaben zur Kammer und zur Berufsbezeichnung hinzu. Wer redaktionelle Inhalte verbreitet, muss zusätzlich einen Verantwortlichen benennen.
Wo das Impressum stehen muss
Es muss von jeder Seite aus mit höchstens zwei Klicks erreichbar sein und eindeutig bezeichnet werden. Bewährt sind die Bezeichnungen Impressum oder Kontakt. Missverständliche Bezeichnungen oder ein Link, der nur im Footer einer einzelnen Seite steht, genügen nicht.
Was bei Verstößen droht
Ein fehlendes oder unvollständiges Impressum ist abmahnfähig und kann als Ordnungswidrigkeit geahndet werden. In der Praxis ist die Abmahnung durch Wettbewerber oder Verbände der häufigere Fall. Weil die Prüfung automatisiert möglich ist, gehören Impressumsverstöße zu den am häufigsten verfolgten Formfehlern im Onlinehandel.
Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.
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