Was ist Double Opt-in? Definition
Double Opt-in ist ein zweistufiges Anmeldeverfahren für E-Mail-Verteiler. Nach dem Eintragen der Adresse erhält der Interessent eine E-Mail mit einem Bestätigungslink. Erst wenn er diesen anklickt, wird er in den Verteiler aufgenommen.
Der Zweck ist der Nachweis, dass die Einwilligung tatsächlich vom Inhaber der Adresse stammt. Beim einfachen Opt-in ließe sich jede fremde Adresse eintragen.
Rechtlicher Hintergrund
Werbliche E-Mails setzen nach § 7 UWG eine Einwilligung voraus. Diese muss nach der DSGVO nachweisbar sein. Das Double Opt-in ist das etablierte Verfahren, um diesen Nachweis zu führen, und entspricht der Rechtsprechung deutscher Gerichte.
Zu dokumentieren sind Zeitpunkt der Anmeldung, Zeitpunkt der Bestätigung, die verwendete IP-Adresse und der Wortlaut der Einwilligungserklärung. Ohne diese Dokumentation ist die Einwilligung im Streitfall wertlos.
Was in die Bestätigungsmail gehört
Die E-Mail darf keine Werbung enthalten, sonst wäre sie selbst eine unerlaubte Werbemail. Zulässig sind der Hinweis auf die Anmeldung, der Bestätigungslink und die Angabe, wer der Absender ist.
Praktische Folgen für die Liste
Ein Teil der Anmeldungen bestätigt nie, meist zwischen einem Viertel und der Hälfte. Diese Lücke ist kein Fehler, sondern der Preis für eine rechtssichere und saubere Liste. Nicht bestätigte Adressen dürfen nicht angeschrieben werden, auch nicht mit einer Erinnerung nach längerer Zeit.
Ein Nebeneffekt ist bessere Zustellbarkeit: Wer nur bestätigte Adressen anschreibt, hat weniger Bounces und Spam-Beschwerden, was die Absenderreputation schützt.
Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.
« Zurück zum Glossar-Index