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Abmahn-Falle Produktkennzeichnung: So schützt du dein Business

von Dominik Reuter | Mai 21, 2026

Abmahn-Falle Produktkennzeichnung: So schützt du dein Business

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wende dich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

E-Commerce-Einsteiger haben oft alle Hände voll zu tun: Marketing, Logistik und die Auswahl der richtigen Produkte stehen im Fokus. Doch während du dich auf dein Wachstum konzentrierst, lauert im Hintergrund eine Gefahr, die schon viele junge Unternehmen teuer zu stehen kam: formale Rechtsfehler in der Produktkennzeichnung. Aktuell schlägt ein bekanntes Gesicht der Abmahnszene wieder zu. Der Rechtsanwalt Sandhage hat es erneut auf Online-Händler abgesehen, die bei ihren Pflichtangaben ungenau arbeiten.

Der Rückkehr eines Schreckgespensts: Sandhage mahnt wieder ab

Es ist eine Nachricht, die in der E-Commerce-Branche regelmäßig für Unruhe sorgt: Eine neue Abmahn-Welle durch Anwalt Sandhage rollt durch den deutschsprachigen Markt. In den letzten Jahren war es phasenweise ruhig um dieses Thema geworden, doch die neuesten Meldungen zeigen deutlich, dass die Schonfrist vorbei ist. Als Online-Händler musst du jetzt besonders wachsam sein, denn das Zielfernrohr ist auf vermeintlich kleine Formfehler gerichtet, die rechtlich jedoch schwer wiegen.

Das tückische an diesen Abmahnungen ist, dass sie oft Massencharakter haben. Es geht nicht um komplizierte wettbewerbsrechtliche Grundsatzfragen, sondern um handfeste Verstöße gegen Kennzeichnungspflichten, die sich automatisiert aufspüren lassen. Sobald ein Fehler in deinem Shop oder auf einer Plattform wie Amazon oder eBay identifiziert wurde, flattert die Abmahnung ins Haus – oft verbunden mit Forderungen nach Unterlassungserklärungen und der Erstattung von Anwaltskosten.

Was genau wird abgemahnt? Die Falle der Produktkennzeichnung

Im aktuellen Fokus stehen fehlerhafte oder fehlende Produktkennzeichnungen. Das deutsche und europäische Recht ist hier gnadenlos: Jedes Produkt, das du in den Verkehr bringst, muss eindeutig identifizierbar sein. Das bedeutet, dass Informationen zum Hersteller, zur Produktsicherheit und gegebenenfalls spezifische Warnhinweise nicht nur am physischen Produkt, sondern oft auch bereits im Online-Angebot klar ersichtlich sein müssen.

Ein besonders häufiger Fehler ist die fehlende Angabe der Herstelleranschrift. Viele Einsteiger denken, es reiche aus, wenn diese auf der Umverpackung steht. Doch die Rechtsprechung ist hier oft strenger. Zudem werden Verstöße gegen die Preisangabenverordnung (PAngV) oder fehlende Kennzeichnungen nach dem Elektrogesetz oder der Batterieverordnung gerne als Aufhänger für Abmahnungen genutzt. Wenn du Waren aus Nicht-EU-Ländern (wie China) importierst, wirst du rechtlich als Quasi-Hersteller behandelt. Das bedeutet, du haftest vollumfänglich dafür, dass dein Name und deine Anschrift auf dem Produkt oder der Verpackung angebracht sind.

Warum Einsteiger jetzt besonders gefährdet sind

Gerade wenn du erst seit Kurzem im Geschäft bist, nutzt du vielleicht Dropshipping-Modelle oder kaufst Restposten auf, bei denen die Dokumentation lückenhaft ist. Genau hier setzt die Strategie von Abmahn-Anwälten an. Ein fehlendes CE-Kennzeichen, eine falsch formatierte Grundpreisangabe oder eine fehlende deutschsprachige Bedienungsanleitung (sofern erforderlich) sind leicht auffindbare Angriffsflächen.

Du musst verstehen, dass eine Abmahnung nicht nur eine einmalige Zahlung bedeutet. Die geforderte strafbewehrte Unterlassungserklärung bindet dich für die nächsten 30 Jahre. Sollte dir derselbe Fehler erneut unterlaufen, drohen Vertragsstrafen in Höhe von mehreren tausend Euro pro Einzelfall. Das kann für ein kleines Business das sofortige Aus bedeuten. Daher ist es essenziell, dass du nicht erst reagierst, wenn der Brief im Kasten liegt, sondern dein Sortiment proaktiv prüfst.

Checkliste: So machst du deine Angebote rechtssicher

Um dich vor der aktuellen Abmahn-Welle zu schützen, solltest du sofort folgende Punkte in deinem Shop und auf deinen Verkaufsplattformen kontrollieren:

  • Herstellerdaten: Sind Name und eine ladungsfähige Anschrift des Herstellers (oder des Importeurs in der EU) bei jedem Produkt hinterlegt und im Online-Angebot sichtbar?
  • Eindeutige Identifikation: Verfügen deine Produkte über eine Typen-, Chargen- oder Seriennummer zur Identifikation?
  • Warnhinweise: Sind alle gesetzlich vorgeschriebenen Sicherheitshinweise (z. B. bei Spielzeug oder Chemikalien) in deutscher Sprache vorhanden?
  • Rechtstexte abgleichen: Nutzt du aktuelle AGB und Widerrufsbelehrungen, die auch zu deinen Kommunikationskanälen passen? Denke beispielsweise an ein aktuelles Urteil zum Vertragsschluss via WhatsApp, falls du diesen Kanal nutzt.

Besonders kritisch ist derzeit der Übergang zur neuen Produktsicherheitsverordnung (GPSR), die Ende 2024 voll wirksam wird. Sie verschärft die Pflichten für Online-Händler massiv. Viele der aktuell beobachteten Abmahnungen sind erst der Anfang einer Entwicklung, in der die Transparenz für den Verbraucher absolute Priorität hat.

Fazit: Prävention ist günstiger als der Anwalt

Die erneuten Aktivitäten von Anwalt Sandhage sind ein Weckruf für die gesamte Branche. Rechtssicherheit im E-Commerce ist kein „Nice-to-have“, sondern das Fundament deines Geschäftsmodells. Wer hier spart oder schlampig arbeitet, spielt mit der Existenz seines Unternehmens. Nimm dir die Zeit, jedes einzelne Listing in deinem Shop auf die Vollständigkeit der Produktkennzeichnung zu prüfen.

Mein dringender Rat: Warte nicht darauf, dass dich jemand auf deine Fehler aufmerksam macht. Nutze professionelle Rechtstexte-Dienste und informiere dich regelmäßig über neue Verordnungen wie die GPSR. Ein sauber gepflegtes Sortiment ist dein bester Schutz gegen Abmahner. Wenn du unsicher bist, investiere lieber jetzt in eine rechtliche Prüfung deines Shops, als später ein Vielfaches an Abmahngebühren und Vertragsstrafen zu zahlen.

Dominik Reuter

Dominik Reuter

Ich verbinde akademisches Fundament (B.Sc. E-Commerce, THWS Würzburg-Schweinfurt) mit echter Praxis-Erfahrung. Durch eigene Launches und die Arbeit mit Top-Marken verstehe ich die Herausforderungen moderner Webshops – von der UX bis zum Fulfillment. Datengetrieben, strategisch, umsetzungsstark.