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E-Evidence: Neue Daten-Pflichten für Händler ab 18. August

von Dominik Reuter | Aug. 17, 2026

E-Evidence: Neue Daten-Pflichten für Händler ab 18. August

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschließlich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Für rechtliche Fragen wende dich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Stell dir vor, eine Ermittlungsbehörde aus einem anderen EU-Land kontaktiert dich und verlangt die sofortige Herausgabe sensibler Kundendaten. Was früher Monate dauerte und über komplizierte Rechtshilfeersuchen lief, wird ab dem 18. August 2026 zur digitalen Realität für viele Online-Händler. Die neue E-Evidence-Verordnung der EU tritt in Kraft und bringt massive Änderungen für die Pflichten von Shop-Betreibern mit sich.

Was ist die E-Evidence-Verordnung eigentlich?

Hinter dem Begriff E-Evidence verbirgt sich ein Gesetzespaket der Europäischen Union, das den grenzüberschreitenden Zugriff auf digitale Beweismittel beschleunigen soll. Das Ziel: Ermittlungsbehörden (wie Polizei oder Staatsanwaltschaft) sollen nicht mehr an nationalen Grenzen scheitern, wenn sie Daten zur Aufklärung von Straftaten benötigen. Bisher mussten deutsche Behörden beispielsweise ein Ersuchen an das Justizministerium des Ziellandes stellen – ein bürokratischer Marathon. Mit der neuen Verordnung können Behörden Daten nun direkt beim Dienstleister in einem anderen EU-Mitgliedstaat anfordern.

Bist du als Online-Händler betroffen?

Viele Einsteiger im E-Commerce denken bei „Datenherausgabe“ zuerst an Google, Meta oder große Internet-Provider. Doch die Verordnung greift deutlich weiter. Laut Informationen vom Haendlerbund.de sind auch Online-Händler betroffen, sofern sie bestimmte Funktionen anbieten. Das betrifft dich insbesondere dann, wenn du:

  • Kundenkonten anbietest, in denen Nutzerdaten gespeichert werden.
  • Kommentar- oder Nachrichtenfunktionen in deinem Shop oder auf Plattformen wie eBay oder Kleinanzeigen nutzt.
  • Sogenannte Hosting-Dienste bereitstellst oder Kommunikationskanäle für deine Kunden eröffnest.

Kurz gesagt: Sobald du Nutzerdaten speicherst, die über den reinen, einmaligen Kaufabwicklungs-Prozess hinausgehen und eine Interaktion ermöglichen, fällst du höchstwahrscheinlich unter die neue Regelung.

Die Fristen: 10 Tage oder 8 Stunden?

Hier wird es für dich als Unternehmer kritisch. Die E-Evidence-Verordnung unterscheidet zwischen normalen Ersuchen und Notfällen. Wenn eine rechtmäßige Anordnung bei dir eingeht, musst du die geforderten Daten in der Regel innerhalb von zehn Tagen bereitstellen. Das klingt zunächst machbar, erfordert aber bereits einen eingespielten Prozess.

Richtig brenzlig wird es bei Notfällen. Geht es um eine unmittelbare Gefahr für Leib und Leben oder den Schutz kritischer Infrastruktur, verkürzt sich die Frist auf nur acht Stunden. Das bedeutet: Wenn die E-Mail der Behörde am späten Freitagabend eingeht, tickt die Uhr unerbittlich – auch am Wochenende oder in der Nacht. Online-Händler müssen also sicherstellen, dass solche Anfragen sie überhaupt rechtzeitig erreichen und bearbeitet werden können.

Welche Daten müssen herausgegeben werden?

Die Bandbreite der anforderbaren Informationen ist groß. Es geht nicht nur um den Namen und die Anschrift. Ermittler können unter anderem folgende Daten abfragen:

  • Bestandsdaten: Name, Anschrift, Geburtsdatum, Zahlungsdetails.
  • Zugangsdaten: IP-Adressen zum Zeitpunkt der Anmeldung oder Nutzung.
  • Transaktionsdaten: Kaufverlauf, Art der bestellten Waren, Lieferadressen.

Wichtig zu wissen: Die Inhalte von privater Kommunikation (z. B. der Inhalt einer Chat-Nachricht zwischen dir und dem Kunden) unterliegen strengeren Hürden, können aber unter bestimmten Bedingungen ebenfalls angefordert werden.

Deine To-dos: So bereitest du deinen Shop vor

Damit du nicht kalt erwischt wirst und empfindliche Bußgelder riskierst, solltest du jetzt handeln. Hier sind deine nächsten Schritte:

1. Benenne einen Verantwortlichen: Wer in deinem Team (oder bist du es selbst?) ist dafür zuständig, behördliche Anfragen zu sichten? Es muss klar sein, wer im Ernstfall den Zugriff auf die Datenbanken hat.

2. Prüfe deine Erreichbarkeit: Die Behörden müssen wissen, wie sie dich kontaktieren können. Stelle sicher, dass deine im Impressum oder bei Plattformen hinterlegte E-Mail-Adresse aktiv überwacht wird – auch außerhalb deiner Kernarbeitszeiten, um die 8-Stunden-Frist nicht zu verpassen.

3. Erstelle einen Notfallplan: Dokumentiere intern, wie Daten exportiert werden. Du hast keine Zeit, erst am Tag des Ersuchens nach einer Export-Funktion in deinem Shopsystem zu suchen.

4. Dokumentation und Datenschutz: Jede Datenherausgabe muss rechtlich geprüft und genau dokumentiert werden. Du handelst hier in einem Spannungsfeld zwischen der Kooperationspflicht mit Behörden und der DSGVO gegenüber deinen Kunden. Informiere dich im Zweifel bei einem spezialisierten Anwalt, wie du den schmalen Grat zwischen Erfüllung der Verordnung und Schutz der Nutzerrechte meisterst.

Fazit: Keine Panik, aber klare Prozesse

Die E-Evidence-Verordnung ist ein weiterer Baustein in der zunehmenden Regulierung des digitalen Handels in der EU. Auch wenn du als kleinerer Händler vielleicht seltener ins Visier von internationalen Ermittlungen gerätst, entbindet dich das nicht von der Pflicht, prozessual vorbereitet zu sein. Wer die Fristen verschläft, riskiert nicht nur rechtliche Konsequenzen, sondern im schlimmsten Fall auch eine Behinderung der Justiz.

Nutze die Zeit jetzt, um deine internen Abläufe zu prüfen. Ein solider Plan für die Datenherausgabe gehört ab August 2026 zum Standard-Repertoire eines professionellen Online-Händlers im DACH-Raum.

Dominik Reuter

Dominik Reuter

Ich verbinde akademisches Fundament (B.Sc. E-Commerce, THWS Würzburg-Schweinfurt) mit echter Praxis-Erfahrung. Durch eigene Launches und die Arbeit mit Top-Marken verstehe ich die Herausforderungen moderner Webshops – von der UX bis zum Fulfillment. Datengetrieben, strategisch, umsetzungsstark.