
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer rechtliche Fragen wende dich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Produktbeschreibung in zehn Sekunden statt in zwanzig Minuten, dazu ein Bild, das besser aussieht als alles, was der Lieferant mitschickt. Kaum ein Shop kommt heute noch ohne KI im Hintergrund aus, und deutsche Unternehmen haben 2026 so viel in KI-Software investiert wie nie zuvor.
Seit dem 2. August 2026 gelten die Transparenzpflichten der EU-KI-Verordnung. Seitdem hält sich in Händlergruppen ein Satz hartnäckig: Wo KI drinsteckt, muss auch KI draufstehen.
Das stimmt so nicht. Aber die Entwarnung gilt nur für die eine Hälfte deiner Inhalte, und die meisten Händler haben sich die falsche gemerkt.
Produkttexte darfst du ohne Hinweis schreiben lassen
Für gewöhnliche Produktbeschreibungen und Werbetexte gibt es keine Kennzeichnungspflicht. Ob du den Text selbst tippst, von einem Sprachmodell entwerfen lässt oder nur sprachlich glätten lässt, spielt rechtlich keine Rolle. Diese Einordnung teilen Händlerbund und IT-Recht Kanzlei.
Eine Ausnahme gibt es doch, und die wird gern übersehen: Texte, die die Öffentlichkeit über Angelegenheiten von öffentlichem Interesse informieren. Dazu zählen Gesundheit, Sicherheit und Nachhaltigkeit. Schreibst du also über die Verträglichkeit deiner Kosmetik oder die Recyclingfähigkeit deiner Verpackung, bist du in diesem Bereich.
Auch dann musst du nicht zwingend kennzeichnen. Die Pflicht entfällt, wenn ein Mensch den Text inhaltlich geprüft hat und jemand die redaktionelle Verantwortung dafür trägt. Praktisch heißt das: gegenlesen, und zwar wirklich.
Bei Bildern entscheidet ein einziges Kriterium
Hier liegt die eigentliche Baustelle. Die Pflicht steht in Artikel 50 Absatz 4 der KI-Verordnung und hängt am Deepfake-Begriff aus Artikel 3 Nummer 60. Ein Bild fällt darunter, wenn es einem real oder plausibel existierenden Gegenstand, einer Person oder einem Ereignis ähnelt und für das Publikum fälschlich authentisch wirkt.
Übersetzt in eine Frage, die du dir vor jedem Upload stellen kannst: Würde ein Kunde das für ein echtes Foto halten, obwohl es so nie aufgenommen wurde?
Frei oder Pflicht: die Fälle aus der Praxis
Die IT-Recht Kanzlei hat zwölf typische Shop-Situationen durchgespielt. Ohne Kennzeichnung darfst du arbeiten bei:
- einem echten Produktfoto vor einem KI-generierten Hintergrund
- technischen Korrekturen wie Helligkeit, Schärfe oder Rauschreduzierung
- einem echten Produkt in einer virtuellen Wohnkulisse
- erkennbar abstrakten, grafischen oder fantastischen Darstellungen
Kennzeichnen musst du dagegen unter anderem bei:
- Mockups, in denen das Produkt selbst KI-generiert ist
- fotorealistischen KI-Models, die deine Ware tragen
- Vorher-Nachher-Bildern, deren Ergebnis die KI erzeugt hat
- virtuellen Testimonials, die eine Empfehlung aussprechen
Für Dropshipper ist vor allem der erste Punkt heikel. Aus einem mageren Lieferantenfoto ein glänzendes Produktbild generieren zu lassen, ist der Klassiker, und genau dabei entsteht ein Bild, das echt wirkt und es nicht ist.
Wie eine Kennzeichnung aussehen muss
Ein Hinweis in Acht-Punkt-Schrift am Seitenende reicht nicht. Die Kennzeichnung muss klar und unterscheidbar sein, spätestens bei der ersten Wahrnehmung des Bildes erscheinen und gut lesbar platziert sein. Nutzt du ein Icon, gehört ein Alternativtext dazu, sonst scheiterst du an der Barrierefreiheit.
Formulierungen wie „KI-generiert“, „KI-generierte Person“ oder „Hintergrund KI-generiert“ genügen. Die EU stellt dafür ein kostenloses Icon-Set bereit.
Zwei Punkte, die dir Arbeit sparen
Dein Altbestand bleibt außen vor. Bilder, die vor dem 2. August 2026 entstanden sind, musst du nicht nachträglich kennzeichnen. Freiwillig darfst du, unverhältnismäßigen Aufwand verlangt niemand von dir.
Und ein Hinweis heilt nichts. Wenn dein Bild das Produkt anders zeigt, als es beim Kunden ankommt, bleibt das Irreführung, auch mit dem Vermerk „KI-generiert“ daneben. Dazu kommen Persönlichkeits-, Marken- und Urheberrechte, die von der KI-Verordnung unberührt bleiben.
Was du diese Woche prüfen kannst
Geh deine zehn meistverkauften Artikel durch und sortiere die Bilder nach einem einzigen Merkmal: nach dem 2. August entstanden und ganz oder teilweise KI, ja oder nein. Nur dieser Stapel ist überhaupt relevant.
Bei jedem Bild darin stellst du die Authentizitätsfrage. Sieht es aus wie ein Foto von etwas, das es so nie gab, setzt du den Hinweis. Im Zweifel ist ein eigenes Handyfoto auf weißem Blatt die schnellere Lösung als eine juristische Abwägung.
Und behalte den Unterschied im Kopf: Bei Texten bist du fast immer frei, bei Bildern fast nie automatisch.