Was ist der Digital Services Act? Definition
Der Digital Services Act (DSA), auf Deutsch Gesetz über digitale Dienste, ist eine EU-Verordnung, die Pflichten für Anbieter digitaler Dienste regelt. Sie gilt seit Februar 2024 vollständig und richtet sich vor allem an Plattformen, die Inhalte oder Angebote Dritter verbreiten.
Ziel sind ein einheitlicher Umgang mit rechtswidrigen Inhalten, mehr Transparenz bei Werbung und Empfehlungssystemen sowie nachvollziehbare Beschwerdewege.
Was sich für Marktplätze ändert
Betreiber von Online-Marktplätzen müssen ihre Händler identifizieren, bevor diese verkaufen dürfen. Dazu gehören Name, Anschrift, Kontaktdaten, Registereintrag und Zahlungsverbindung. Die Angaben sind auf Plausibilität zu prüfen und aktuell zu halten.
Deshalb fordern Amazon, eBay und andere Plattformen seit einiger Zeit systematisch Nachweise an und sperren Konten, die nicht reagieren. Für Händler ist das die sichtbarste Folge der Verordnung.
Was für eigene Shops gilt
Ein gewöhnlicher Onlineshop, der nur eigene Ware verkauft, ist kein Vermittlungsdienst und fällt nicht unter die Plattformpflichten. Sobald du jedoch fremde Angebote vermittelst oder nutzergenerierte Inhalte wie Bewertungen und Kommentare zulässt, können einzelne Pflichten greifen.
Unabhängig davon verlangt der DSA Transparenz bei Werbung: Werbliche Inhalte müssen als solche erkennbar sein, und es muss klar sein, in wessen Auftrag sie erscheinen.
Abgrenzung zu anderen Vorschriften
Der DSA regelt die Verantwortung für Inhalte und Angebote. Produktsicherheit ist dagegen in der GPSR geregelt, Datenschutz in der DSGVO, und die Frage, welcher Markt Marktmacht missbraucht, im Digital Markets Act. Die Regelwerke gelten nebeneinander.
Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.
« Zurück zum Glossar-Index