Was ist das OSS-Verfahren? Definition und Funktionsweise
Das One-Stop-Shop-Verfahren, kurz OSS, ist eine steuerliche Vereinfachung für grenzüberschreitende Verkäufe an Privatkunden innerhalb der EU. Es erlaubt, die in anderen Mitgliedstaaten geschuldete Umsatzsteuer zentral über eine einzige Meldung im Heimatland abzuführen, statt sich in jedem Land einzeln registrieren zu müssen.
In Deutschland läuft die Teilnahme über das Bundeszentralamt für Steuern. Die Meldung erfolgt quartalsweise.
Die Lieferschwelle von 10.000 Euro
Auslöser ist eine EU-weit einheitliche Schwelle von 10.000 Euro netto pro Jahr. Sie gilt nicht pro Land, sondern als Summe aller grenzüberschreitenden Verkäufe an Privatkunden in der EU.
Unterhalb dieser Grenze darf weiterhin die deutsche Umsatzsteuer berechnet werden. Wird sie überschritten, gilt ab diesem Zeitpunkt der Steuersatz des Bestimmungslandes. Ein Verkauf nach Österreich wird dann mit 20 Prozent besteuert, einer nach Frankreich mit 20 Prozent, einer nach Italien mit 22 Prozent.
Was das für die Kalkulation bedeutet
Die Folge wird häufig übersehen: Bei einheitlichen Bruttopreisen über alle Länder hinweg verändert sich mit jedem Zielland die Nettomarge, weil ein anderer Steuersatz vom selben Endpreis abgeht. Wer im DACH-Raum verkauft, sollte deshalb wissen, welcher Anteil des Umsatzes nach Österreich geht.
Die 10.000-Euro-Schwelle ist im Onlinehandel schnell erreicht. Sie wird auch dann überschritten, wenn die Verkäufe sich auf mehrere Länder mit jeweils kleinen Beträgen verteilen.
Was das Verfahren nicht abdeckt
Das OSS-Verfahren gilt für Verkäufe an Privatkunden. B2B-Geschäfte laufen weiterhin über das Reverse-Charge-Verfahren mit Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Nicht erfasst sind außerdem Warenlager im Ausland. Wer Ware in einem anderen Mitgliedstaat einlagert, etwa über ein Fulfillment-Netzwerk, benötigt dort in der Regel eine eigene steuerliche Registrierung. Für Einfuhren aus Drittländern bis 150 Euro existiert mit dem Import-One-Stop-Shop ein separates Verfahren.
Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Steuerberatung.
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