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Preisangabenverordnung

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Was ist die Preisangabenverordnung? Definition

Die Preisangabenverordnung (PAngV) regelt, wie Preise gegenüber Verbrauchern anzugeben sind. Ziel ist Preiswahrheit und Preisklarheit, also die Vergleichbarkeit von Angeboten. Die Verordnung gilt seit ihrer Neufassung im Mai 2022 in überarbeiteter Form.

Der Gesamtpreis

Anzugeben ist immer der Gesamtpreis einschließlich Umsatzsteuer und aller sonstigen Preisbestandteile. Zusätzlich musst du angeben, ob Liefer- und Versandkosten anfallen und in welcher Höhe. Im Shop reicht dafür ein klar erkennbarer Hinweis nahe am Preis mit Link zu den Einzelheiten.

Bei Verkäufen an Unternehmer dürfen Nettopreise genannt werden. Richtet sich das Angebot auch an Verbraucher, ist die Bruttoangabe Pflicht.

Die 30-Tage-Regel bei Rabatten

Wirbst du mit einer Preisermäßigung, musst du den niedrigsten Gesamtpreis angeben, den du in den letzten 30 Tagen vor der Ermäßigung verlangt hast. Der durchgestrichene Vergleichspreis darf also nicht der eigene Wunschpreis oder ein kurzzeitig erhöhter Preis sein.

Diese Regel hat die frühere Praxis dauerhafter Streichpreise beendet und ist inzwischen ein häufiger Abmahngrund, weil sich Preisverläufe technisch leicht nachweisen lassen.

Grundpreis

Bei Waren, die nach Gewicht, Volumen, Länge oder Fläche angeboten werden, ist zusätzlich der Grundpreis anzugeben, also der Preis je Kilogramm, Liter, Meter oder Quadratmeter. Er muss in unmittelbarer Nähe zum Gesamtpreis stehen und ohne Weiteres erkennbar sein.

Fehlende Grundpreise gehören zu den am häufigsten abgemahnten Verstößen im Onlinehandel, weil sie sich automatisiert auffinden lassen.

Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.

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Passende Tools für die Umsetzung

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