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Textilkennzeichnung

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Was ist die Textilkennzeichnung? Definition

Die Textilkennzeichnung verpflichtet dazu, die Faserzusammensetzung von Textilerzeugnissen anzugeben. Grundlage ist die EU-Textilkennzeichnungsverordnung (EU) Nr. 1007/2011, die unmittelbar in allen Mitgliedstaaten gilt.

Anzugeben sind die Fasern mit ihren vorgeschriebenen Bezeichnungen und ihrem Gewichtsanteil in Prozent, absteigend sortiert, etwa 80 % Baumwolle, 20 % Polyester. Fantasiebezeichnungen sind nicht zulässig.

Was im Onlineshop gilt

Die Angabe muss bereits vor dem Kauf sichtbar sein, also auf der Produktseite und nicht erst auf dem eingenähten Etikett. Sie muss leicht lesbar und eindeutig dem jeweiligen Artikel zugeordnet sein.

Bei Produkten mit mehreren Bestandteilen, etwa Futter und Oberstoff, sind diese getrennt auszuweisen. Nicht textile Teile tierischen Ursprungs müssen zusätzlich gekennzeichnet werden.

Wer verantwortlich ist

Die Pflicht trifft den Hersteller, bei Import den Importeur und im Weiterverkauf auch den Händler. Du kannst dich nicht darauf berufen, die Angaben vom Lieferanten übernommen zu haben. Falsche Angaben sind wettbewerbswidrig und abmahnfähig.

Angrenzende Pflichten

Pflegehinweise sind europarechtlich nicht vorgeschrieben, in der Praxis aber üblich. Hinzu kommen je nach Produkt weitere Vorgaben, etwa die Angabe des Herstellers nach der GPSR und die Registrierung nach dem Verpackungsgesetz.

Für Bekleidung gehört die Faserzusammensetzung damit zu den Stammdaten jedes Artikels. Fehlt sie in den Produktdaten, fällt das nicht nur rechtlich auf, sondern auch bei Marktplätzen, die das Feld als Pflichtangabe führen.

Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.

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