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EU-Zollreform: Was ab 1. November für Dropshipper gilt

von Dominik Reuter | Sep. 23, 2026

EU-Zollreform: Was ab 1. November für Dropshipper gilt

Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer rechtliche Fragen wende dich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.

Wer seit Juli Ware aus China verschickt, hat sich an die 3 Euro Zoll pro Warenposition wahrscheinlich schon gewöhnt. Am 21. September kam der nächste Schritt: Die Reform des EU-Zollrechts wird seitdem schrittweise umgesetzt.

Für dich als Dropshipper stehen bis zum 1. November 2026 zwei Änderungen an, die direkt in deine Kalkulation und in die Absprachen mit deinem Lieferanten eingreifen. Das sind knapp sechs Wochen.

Kurz zur Erinnerung: der 3-Euro-Zoll

Seit dem 1. Juli 2026 sind Sendungen bis 150 Euro nicht mehr zollfrei. Stattdessen fällt ein Pauschalzoll von 3 Euro an, und zwar pro Warenposition nach Zolltarif, nicht pro Paket. Die EU-Kommission rechnet es so vor: Fünf T-Shirts in einem Paket kosten 3 Euro, ein T-Shirt und eine Uhr kosten 6 Euro.

Die Regel gilt unabhängig davon, ob du über IOSS abrechnest oder nicht. Was sie für deine Margen und Bundles bedeutet, steht ausführlich in unserem Ratgeber zur abgeschafften Zollfreigrenze. Hier geht es um das, was jetzt dazukommt.

Neu im November: die Bearbeitungsgebühr

Bis spätestens 1. November führt die EU eine eigene Bearbeitungsgebühr für kleine Sendungen ein. Sie ist kein Zoll. Sie soll die Kosten decken, die den Zollbehörden durch die Paketmengen entstehen, also Datenprüfung, Risikoanalyse und Kontrollen.

Die Höhe steht noch nicht fest. Die Kommission legt sie per delegiertem Rechtsakt fest. Für deine Kalkulation heißt das: Pro Paket kommt ein weiterer Betrag hinzu, den heute noch niemand beziffern kann.

Wer knapp kalkuliert, plant am besten jetzt einen Puffer ein. Im November die Preise hektisch nachzuziehen, kostet mehr Nerven als eine ruhige Anpassung im Oktober.

Neu im November: eine Produktkennung für jeden Artikel

Ab dem 1. November muss bei Fernverkäufen in die EU zu jedem Artikel eine Produktkennung an den Zoll gemeldet werden. Eine Wertgrenze gibt es dabei nicht, das stellt die Kommission in ihrem Frage-Antwort-Dokument ausdrücklich klar. Auch der Zwei-Euro-Artikel braucht also eine Kennung.

Der Zoll soll damit unsichere oder nicht konforme Produkte erkennen und stoppen können. Seit Juli lässt sich die Kennung freiwillig angeben, ab November ist sie Pflicht.

Die Kommission unterscheidet zwischen international genormten Nummern und Kennungen, die Hersteller oder Lieferant selbst vergeben. Für dich zählt vor allem eine Frage: Liefert dein Lieferant diese Angabe mit, und zwar für jede einzelne Position im Paket?

Wer die Kosten am Ende trägt

Zahlungspflichtig für den Pauschalzoll ist laut Kommission der Anmelder der Ware, also Verkäufer oder Importeur. Beim Verbraucher landet die Rechnung nur in Ausnahmefällen. Mit der Reform werden außerdem Plattformen und Verkäufer außerhalb der EU grundsätzlich für Zollformalitäten und Abgaben verantwortlich.

Wie das in deinem Fall aussieht, hängt davon ab, wer in deiner Lieferkette als Verkäufer und Anmelder auftritt. Bei vielen Dropshipping-Setups ist das nicht auf den ersten Blick klar. Lass es dir deshalb von deinem Lieferanten oder Agenten schriftlich bestätigen.

2028 kommt die nächste Stufe

Der Pauschalzoll ist eine Übergangslösung und läuft am 1. Juli 2028 aus. Danach gelten die regulären Zollsätze, und E-Commerce-Unternehmen müssen ihre Verkäufe an EU-Kunden über eine zentrale Zolldatenplattform melden, direkt nach dem Verkauf.

Ob du dann mehr oder weniger zahlst als heute, hängt von deiner Warengruppe ab. Die regulären Sätze unterscheiden sich je nach Produkt stark. Bis dahin ist noch Zeit, aber wer sein Sortiment ohnehin gerade umbaut, sollte das im Hinterkopf behalten.

Was du bis Ende Oktober klären solltest

Schreib deinem Lieferanten oder Agenten drei Fragen. Wer meldet meine Sendungen beim Zoll an? Ist der 3-Euro-Zoll schon im Preis enthalten, und wie wird die Bearbeitungsgebühr ab November abgerechnet? Lieferst du für jeden Artikel eine Produktkennung mit?

Prüf danach deine Bundles. Weil der Zoll pro Warenposition anfällt, sind gemischte Pakete aus verschiedenen Kategorien teurer als Pakete mit mehreren gleichen Artikeln. Ein Set aus Handyhülle, Ladekabel und Schutzfolie kann dich je nach Einreihung dreimal 3 Euro kosten.

Und rechne bei deinen fünf wichtigsten Produkten durch, was passiert, wenn pro Paket noch eine Gebühr unbekannter Höhe dazukommt. Setz testweise einen Betrag an, der dir wehtut. Trägt das Produkt dann nicht mehr, lohnt sich der Blick auf Lieferanten innerhalb der EU. Eine Übersicht findest du in unserer EU-Lieferantenliste.

Sechs Wochen reichen für drei Mails und eine neue Kalkulation. Fang heute mit den Mails an.

Dominik Reuter

Dominik Reuter

Ich verbinde akademisches Fundament (B.Sc. E-Commerce, THWS Würzburg-Schweinfurt) mit echter Praxis-Erfahrung. Durch eigene Launches und die Arbeit mit Top-Marken verstehe ich die Herausforderungen moderner Webshops – von der UX bis zum Fulfillment. Datengetrieben, strategisch, umsetzungsstark.