Was ist das BFSG? Definition
Das BFSG ist das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz. Es setzt den European Accessibility Act in deutsches Recht um und verpflichtet Anbieter bestimmter Produkte und Dienstleistungen zur Barrierefreiheit. Für den elektronischen Geschäftsverkehr gilt es seit dem 28. Juni 2025.
Betroffen sind Onlineshops, die Verbrauchern Waren oder Dienstleistungen anbieten. Der reine B2B-Handel fällt nicht darunter.
Die Ausnahme für Kleinstunternehmen
Ausgenommen sind Kleinstunternehmen, die Dienstleistungen anbieten. Als Kleinstunternehmen gilt, wer weniger als zehn Personen beschäftigt und entweder höchstens zwei Millionen Euro Jahresumsatz oder eine Jahresbilanzsumme von höchstens zwei Millionen Euro hat.
Wichtig ist die Einschränkung auf Dienstleistungen. Wer Produkte herstellt oder in Verkehr bringt, kann sich auf diese Ausnahme nicht berufen. Da beide Schwellen zu prüfen sind und sich Beschäftigtenzahlen ändern, sollte die Einordnung dokumentiert werden.
Was konkret gefordert wird
Das Gesetz selbst nennt Ziele, keine technischen Details. Als Maßstab dient die europäische Norm EN 301 549, die sich an den Web Content Accessibility Guidelines orientiert. In der Praxis geht es um Bedienbarkeit per Tastatur, ausreichende Farbkontraste, sinnvolle Alt-Texte, korrekte Formularbeschriftungen, eine saubere Überschriftenstruktur und Verständlichkeit.
Betroffen ist der gesamte Kaufweg, also auch Warenkorb, Checkout und Bestätigungsseiten, nicht nur die Startseite.
Folgen bei Verstößen
Die Marktüberwachung kann Maßnahmen anordnen und im Extremfall die Bereitstellung untersagen. Zusätzlich können Verbände Verstöße verfolgen. Unabhängig davon ist Barrierefreiheit ein wirtschaftliches Thema: Ein nicht bedienbarer Checkout kostet unmittelbar Umsatz.
Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.
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