GPSR (EU-Produktsicherheitsverordnung)

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Was ist die GPSR? Definition und Geltungsbereich

Die GPSR steht für General Product Safety Regulation, auf Deutsch EU-Produktsicherheitsverordnung. Sie gilt seit dem 13. Dezember 2024 unmittelbar in allen Mitgliedstaaten und ersetzt die frühere Produktsicherheitsrichtlinie. Weil es sich um eine Verordnung handelt, war keine nationale Umsetzung nötig, sie wirkt direkt.

Erfasst werden grundsätzlich alle Verbraucherprodukte, für die keine speziellere Sicherheitsregelung existiert. Der Onlinehandel ist ausdrücklich einbezogen, einschließlich Marktplätzen und Fernabsatz.

Die Pflichtangaben im Angebot

Artikel 19 verlangt, dass bereits im Online-Angebot bestimmte Informationen sichtbar sind, also vor dem Kauf und nicht erst auf dem Lieferschein. Dazu zählen der Name und die Kontaktdaten des Herstellers, bei Herstellern außerhalb der EU zusätzlich die verantwortliche Person in der EU, Angaben zur Produktidentifikation wie Typ- oder Chargennummer sowie Warnhinweise und Sicherheitsinformationen.

Warum das für Dropshipping besonders schwer wiegt

Stammt die Ware von einem Hersteller außerhalb der EU, muss ein in der EU ansässiger Wirtschaftsakteur benannt sein, der für die Einhaltung der Vorschriften einsteht. Findet sich niemand sonst, kann diese Rolle auf den Händler oder einen Fulfillment-Dienstleister in der EU zurückfallen.

Genau das trifft den Kern des klassischen Dropshipping-Modells mit Lieferanten aus Übersee. Wer Produkte weiterverkauft, ohne die geforderten Angaben zu kennen, kann sie im Shop nicht darstellen und erfüllt die Vorgaben damit nicht. Es reicht nicht, sich auf den Lieferanten zu berufen.

Aktuelle Lage

Für 2026 sind keine neuen Pflichten hinzugekommen, die Verordnung gilt bereits vollständig. Praktisch relevant ist jedoch, dass die Marktüberwachung zunehmend digital erfolgt und fehlende oder falsche Kennzeichnungen dadurch häufiger auffallen als in den ersten Monaten nach Inkrafttreten.

Vor der Aufnahme eines Produkts ins Sortiment sollten die Pflichtangaben deshalb beim Lieferanten schriftlich eingeholt und im Shop hinterlegt werden. Fällt das schwer, ist das ein belastbares Signal gegen dieses Produkt.

Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.

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