Was ist die Kleinunternehmerregelung? Definition und Voraussetzungen
Die Kleinunternehmerregelung nach Paragraf 19 UStG befreit Unternehmen mit geringem Umsatz von der Umsatzsteuer. Wer sie nutzt, weist auf Rechnungen keine Umsatzsteuer aus, führt keine an das Finanzamt ab und muss keine Umsatzsteuer-Voranmeldungen abgeben.
Seit dem 1. Januar 2025 gelten neue Schwellen, die auch 2026 unverändert sind: Der Umsatz des Vorjahres darf 25.000 Euro nicht übersteigen, der Umsatz im laufenden Jahr nicht über 100.000 Euro liegen. Beide Bedingungen müssen gleichzeitig erfüllt sein. Im Gründungsjahr wird die 25.000-Euro-Grenze anteilig auf die Monate der Tätigkeit gerechnet.
Der Preis der Vereinfachung
Die Befreiung hat eine Kehrseite: Wer keine Umsatzsteuer ausweist, darf im Gegenzug auch keinen Vorsteuerabzug geltend machen. Die Umsatzsteuer auf Wareneinkäufe, Werbekosten, Software-Abos und Agenturrechnungen bleibt damit endgültig beim Unternehmen hängen.
Genau hier liegt die typische Fehlentscheidung im Onlinehandel. Ein Shop, der stark in Werbung und Wareneinkauf investiert, verliert durch den fehlenden Vorsteuerabzug oft mehr, als ihm die Verwaltungsvereinfachung bringt. Bei überwiegend privaten Endkunden kann die Regelung dagegen einen echten Preisvorteil bedeuten, weil der Bruttopreis niedriger kalkuliert werden kann.
Besonderheiten für Onlinehändler
Beim Warenbezug aus dem Ausland greift die Befreiung nicht durchgängig. Einfuhrumsatzsteuer bei Importen aus Nicht-EU-Ländern fällt weiterhin an und ist für Kleinunternehmer nicht als Vorsteuer abziehbar. Auch beim innergemeinschaftlichen Erwerb und bei Reverse-Charge-Leistungen ausländischer Dienstleister können eigene Pflichten entstehen.
Seit dem 1. Januar 2025 existiert zudem eine EU-weite Kleinunternehmerregelung. Sie ermöglicht es, die Befreiung unter bestimmten Voraussetzungen auch in anderen Mitgliedstaaten in Anspruch zu nehmen.
Bindung an die Entscheidung
Der Verzicht auf die Kleinunternehmerregelung bindet für mehrere Jahre. Die Entscheidung sollte deshalb nicht nach dem aktuellen Umsatz getroffen werden, sondern nach der geplanten Entwicklung und der Kostenstruktur.
Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Steuerberatung.
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