Was ist die Einfuhrumsatzsteuer? Definition und Einordnung
Die Einfuhrumsatzsteuer, abgekürzt EUSt, ist eine Steuer, die beim Import von Waren aus einem Nicht-EU-Land in die Europäische Union anfällt. Sie entspricht in ihrer Höhe der Umsatzsteuer des Einfuhrlandes, in Deutschland also 19 Prozent beziehungsweise 7 Prozent beim ermäßigten Satz.
Ihr Zweck ist die Gleichbehandlung: Eingeführte Ware soll steuerlich nicht besser gestellt sein als Ware, die im Inland gekauft wird. Erhoben wird sie durch den Zoll, nicht durch das Finanzamt.
Bemessungsgrundlage
Anders als häufig angenommen wird die EUSt nicht nur auf den Warenwert berechnet. Die Bemessungsgrundlage umfasst den Zollwert der Ware zuzüglich Zölle, Transport- und Versicherungskosten bis zum ersten Bestimmungsort in der EU. Die tatsächliche Belastung liegt damit regelmäßig über dem, was eine simple Rechnung auf den Einkaufspreis ergeben würde.
Vorsteuerabzug und der Unterschied zum Kleinunternehmer
Für vorsteuerabzugsberechtigte Unternehmen ist die Einfuhrumsatzsteuer ein durchlaufender Posten. Sie wird gezahlt und in der Umsatzsteuer-Voranmeldung als Vorsteuer zurückgeholt, belastet also nur die Liquidität, nicht das Ergebnis.
Anders bei Kleinunternehmern: Ohne Vorsteuerabzug bleibt die EUSt eine endgültige Kostenposition und verteuert die Ware effektiv um den vollen Steuersatz. Dieser Unterschied wird bei der Wahl der Besteuerungsform im Importhandel oft übersehen.
Was sich für Kleinsendungen geändert hat
Die frühere Freigrenze für Sendungen mit geringem Wert ist entfallen. Seit Juli 2021 unterliegt jede Einfuhr unabhängig vom Warenwert der Einfuhrumsatzsteuer. Genau diese Änderung hat das Rechenmodell vieler Dropshipping-Angebote aus Übersee unattraktiver gemacht.
Für Sendungen bis 150 Euro existiert mit dem Import-One-Stop-Shop ein vereinfachtes Verfahren, bei dem die Steuer bereits beim Verkauf erhoben und zentral gemeldet wird, statt bei jeder einzelnen Einfuhr abgerechnet zu werden.
Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Steuerberatung.
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