
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer rechtliche Fragen wende dich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
In unserer News zur EU-Zollreform vom 23. September stand noch: Die Bearbeitungsgebühr kommt im November, ihre Höhe kennt niemand. Jetzt gibt es eine Zahl.
Die EU-Kommission schreibt auf ihrer Seite zur Zollreform: Ab dem 1. November 2026 wendet die EU die Bearbeitungsgebühr von 2 Euro an. Wer Ware direkt aus China oder einem anderen Drittstaat an seine Kunden schicken lässt, zahlt sie mit.
Was feststeht
Die Gebühr fällt laut IT-Recht Kanzlei je zollrechtlicher Warenposition an, nicht je Paket. Mehrere identische Artikel mit gleicher Einreihung bilden eine Position.
Sie gilt unabhängig vom Warenwert, also auch bei Sendungen über 150 Euro. Bei Sendungen bis 150 Euro kommt sie zum Pauschalzoll von 3 Euro dazu, den es seit dem 1. Juli gibt.
Für Dropshipping ist der Fall eindeutig. Die Ware wird wegen der Bestellung eingeführt, die Gebühr fällt an, egal wo dein Unternehmen sitzt. Sammelsendungen ändern daran laut IT-Recht Kanzlei nichts.
Anders sieht es aus, wenn die Ware schon verzollt in einem EU-Lager liegt. Dann fällt beim Verkauf keine Gebühr an.
Auch Sendungen, die aus einem EU-Land verschickt werden, sind laut irischer Zollverwaltung ausgenommen. Anbieter mit Lager in Europa findest du in unserer EU-Lieferanten-Liste.
Was noch offen ist
Die Höhe legt eine delegierte Verordnung der Kommission vom 21. September fest. Erhoben wird die Gebühr erst ab dem zehnten Tag nach ihrem Inkrafttreten, und die Veröffentlichung im EU-Amtsblatt stand am 20. Oktober noch aus.
Parlament und Rat können außerdem noch Einwände erheben. Der 1. November ist damit das erklärte Ziel, aber noch kein sicheres Datum. Kalkulieren solltest du trotzdem jetzt.
Was das pro Paket kostet
Die IT-Recht Kanzlei rechnet es an zwei Beispielen vor. Beide Pakete liegen unter 150 Euro, die Einfuhrumsatzsteuer kommt noch dazu.
| Paketinhalt | Pauschalzoll | Bearbeitungsgebühr | zusammen |
|---|---|---|---|
| 6 gleiche Trinkflaschen (1 Warenposition) | 3 € | 2 € | 5 € |
| 1 Trinkflasche + 1 Rucksack (2 Warenpositionen) | 6 € | 4 € | 10 € |
Bei günstigen Produkten frisst das schnell die Marge. Ein Set aus drei verschiedenen Artikeln kann dich allein an Zoll und Gebühr 15 Euro kosten. Wie der Pauschalzoll im Detail funktioniert, steht im Ratgeber Zollfreigrenze abgeschafft.
Wer zahlt und wie du die Gebühr weitergibst
Gegenüber dem Zoll schuldet die Gebühr in der Regel der Anmelder, bei IOSS-Sendungen etwa der IOSS-Berechtigte oder ein Paketdienst als Zollvertreter. Der Kunde soll grundsätzlich nicht zahlen müssen. In der Praxis landen die Kosten aber über Lieferant oder Paketdienst bei dir oder beim Kunden.
Einpreisen ist der sicherste Weg
Die IT-Recht Kanzlei empfiehlt, Gebühr und Pauschalzoll in den angezeigten Verkaufspreis einzurechnen. Das entspricht der Pflicht zur Angabe des Gesamtpreises nach § 3 Abs. 1 PAngV.
Aufschlag und Nachzahlung sind riskant
Ob ein gesonderter Aufschlag zulässig ist, ist laut Kanzlei ungeklärt. Ein Betrag, der erst im letzten Bestellschritt auftaucht, kann beanstandet werden.
Auch ein pauschaler Satz wie „Zölle und Einfuhrgebühren trägt der Käufer“ genügt oft nicht, wenn sich die Höhe berechnen lässt. Versprechen wie „ohne weitere Abgaben“ solltest du streichen, wenn sie nicht stimmen.
Bei Retouren bleibst du auf der Gebühr sitzen
Die Gebühr wird nicht erstattet, auch nicht bei Rücksendung oder Mängeln. Das bestätigt die irische Zollverwaltung ausdrücklich.
Widerruft dein Kunde, musst du ihm trotzdem den vollen Kaufpreis erstatten. Einen Abzug für die Gebühr darfst du laut IT-Recht Kanzlei nicht vornehmen. Rechne deine Retourenquote deshalb in die Kalkulation ein.
Was du bis zum 1. November erledigen solltest
- Frag deinen Lieferanten oder Agenten, wer die Einfuhr anmeldet und wie die Gebühr an dich weiterberechnet wird.
- Zähl bei deinen häufigsten Bestellungen die Warenpositionen und rechne 2 Euro je Position plus 3 Euro Pauschalzoll in den Preis ein.
- Prüf deine Bundles. Verschiedene Artikel sind verschiedene Positionen und werden entsprechend teurer.
- Durchsuche Produktseiten und Checkout nach Sätzen wie „keine weiteren Kosten“ oder „Zölle trägt der Käufer“ und pass sie an.
- Behalte das Amtsblatt im Blick. Verschiebt sich der Start, hast du mit eingepreisten Kosten trotzdem nichts falsch gemacht.