Was ist Gewährleistung? Definition
Die Gewährleistung ist die gesetzliche Haftung des Verkäufers dafür, dass die Ware bei Übergabe frei von Sach- und Rechtsmängeln ist. Sie entsteht automatisch aus dem Kaufvertrag und kann gegenüber Verbrauchern weder ausgeschlossen noch verkürzt werden.
Die Verjährungsfrist beträgt bei neuen Sachen zwei Jahre ab Übergabe. Sie ist keine Frist, in der jeder Defekt gedeckt wäre, sondern betrifft nur Mängel, die bereits bei Übergabe vorlagen, auch wenn sie erst später sichtbar werden.
Die Beweislastumkehr
Für die ersten zwölf Monate nach Übergabe wird vermutet, dass ein auftretender Mangel bereits bei Übergabe vorhanden war. In dieser Zeit musst du als Händler das Gegenteil beweisen, wenn du die Ansprüche ablehnen willst. Diese Frist wurde zum 1. Januar 2022 von sechs auf zwölf Monate verlängert.
Danach kehrt sich die Beweislast um: Der Kunde muss belegen, dass der Mangel von Anfang an bestand, was in der Praxis selten gelingt.
Unterschied zur Garantie
Beide Begriffe werden im Alltag vermischt, sind rechtlich aber verschieden. Die Gewährleistung ist gesetzlich vorgeschrieben und richtet sich gegen den Verkäufer. Eine Garantie ist eine freiwillige Zusage, meist des Herstellers, die zusätzlich gilt und deren Inhalt der Garantiegeber selbst bestimmt.
Wirbst du mit einer Garantie, musst du die Garantiebedingungen klar und verständlich angeben. Fehlerhafte Garantieangaben sind ein häufiger Abmahngrund.
Rechte des Kunden
Der Kunde kann zunächst Nacherfüllung verlangen, also Reparatur oder Ersatzlieferung, und zwischen beiden wählen. Erst wenn diese fehlschlägt, unzumutbar ist oder verweigert wird, kommen Minderung oder Rücktritt in Betracht. Diese Reihenfolge darfst du nicht umkehren, etwa indem du sofort Geld erstattest und die Ware einbehältst.
Dieser Eintrag erklärt den Begriff und ersetzt keine Rechtsberatung.
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