
Hinweis: Dieser Artikel dient ausschliesslich der allgemeinen Information und stellt keine Rechtsberatung dar. Fuer rechtliche Fragen wende dich bitte an einen qualifizierten Rechtsanwalt.
Ein Ladegerät aus China überhitzt und beschädigt die Wohnung deines Kunden. Wer zahlt? Für solche Fälle hat der Bundestag am 8. Oktober 2026 das Produkthaftungsrecht neu geregelt. Ab dem 9. Dezember sollen mehr Beteiligte haften, wenn der Hersteller außerhalb der EU sitzt, und unter bestimmten Bedingungen gehörst du als Händler dazu.
Eine neue Kennzeichnung, ein Label oder einen Pflichttext im Checkout bringt die Reform laut Händlerbund nicht. Es geht allein darum, wer im Schadensfall zahlt.
Was beschlossen ist und ab wann es gilt
Das Gesetz zur Modernisierung des Produkthaftungsrechts setzt die EU-Richtlinie 2024/2853 um. In Kraft treten soll es am 9. Dezember 2026. Der Bundesrat ist noch einmal am Zug, danach wird das Gesetz verkündet.
Entscheidend ist der Zeitpunkt, zu dem ein Produkt in der EU erstmals in Verkehr gebracht wird, nicht der Verkauf an deinen Kunden. Ware, die vor dem 9. Dezember auf dem EU-Markt war, bleibt laut IT-Recht Kanzlei grundsätzlich beim alten Recht, auch wenn du sie erst im Januar verkaufst.
Produkthaftung ist nicht Gewährleistung
Bei der Gewährleistung geht es um das mangelhafte Produkt selbst: Du reparierst, tauschst aus oder erstattest. Die Produkthaftung greift, wenn ein fehlerhaftes Produkt einen Schaden anrichtet, etwa an der Gesundheit, an anderen privat genutzten Sachen oder neuerdings auch an privaten Daten. Laut Händlerbund kann das auch ohne eigenes Verschulden passieren.
Zwei bisherige Grenzen fallen weg. Die Haftungshöchstgrenze von 85 Millionen Euro entfällt, ebenso die Selbstbeteiligung von 500 Euro bei Sachschäden. Außerdem gilt Software künftig als Produkt, KI-Systeme eingeschlossen.
Wer künftig haftet
Erste Adresse bleibt der Hersteller. Als Hersteller gilt auch, wer ein Produkt unter seinem eigenen Namen oder seiner Marke verkauft. Sitzt der Hersteller außerhalb der EU, kommen nach der FAQ der IT-Recht Kanzlei weitere Akteure in Frage:
- der Importeur und ein vom Hersteller schriftlich beauftragter Bevollmächtigter in der EU
- ein Fulfillment-Dienstleister, wenn es weder Importeur noch Bevollmächtigten gibt. Gemeint ist, wer für fremde Ware mindestens zwei dieser Leistungen erbringt: Lagerung, Verpackung, Adressierung, Versand. Post- und Paketdienste zählen nicht dazu.
- der Lieferant, wenn sich kein verantwortlicher Akteur in der EU ermitteln lässt, und das kann auch ein Händler sein
- unter engen Voraussetzungen Online-Plattformen, die den Eindruck erwecken, sie verkauften das Produkt selbst
Wann du selbst haftest
Wie ein Hersteller haftest du, wenn du Produkte in deinem Auftrag herstellen lässt, sie unter deiner eigenen Marke verkaufst (siehe Private Label), sie selbst aus einem Drittstaat in die EU einführst oder sie ohne Zustimmung des Herstellers wesentlich veränderst.
Der zweite Weg ist die Monatsfrist. Fordert dich ein Geschädigter dazu auf, musst du innerhalb eines Monats einen verantwortlichen Akteur oder deinen eigenen Lieferanten benennen. Schaffst du das nicht, haftest du selbst. Wer Ware nur weiterverkauft und seine Lieferkette kennt, wird dagegen nicht automatisch haftbar.
Eine Klausel in deinen AGB, die die Produkthaftung ausschließt, hilft dir übrigens nicht. Gegenüber Geschädigten darf davon nicht abgewichen werden.
Was das für Dropshipping heißt
Hier wird es unscharf. Die IT-Recht Kanzlei geht in ihrer FAQ nicht ausdrücklich auf Dropshipping ein. Der Händlerbund schreibt: Verkauft ein Shop Ware aus Drittstaaten und gibt es in der EU keinen Importeur oder Beauftragten, kann der Händler wie der Hersteller haften.
Wer bei Direktversand aus China rechtlich als Importeur gilt, hängt vom Einzelfall ab. Klar ist nur: Wer den Hersteller seiner Produkte nicht sicher benennen kann, steht schlecht da, denn dann läuft die Monatsfrist gegen ihn. Lass deine Konstellation von einem Anwalt prüfen, solange noch kein Schadensfall auf dem Tisch liegt.
Was du bis zum 9. Dezember erledigen solltest
Halte für jedes Produkt fest, wer der Hersteller ist, von wem du es beziehst und ob es in der EU einen Importeur oder Bevollmächtigten gibt. Viele dieser Angaben brauchst du ohnehin für die Produktsicherheit, wie im Ratgeber EU-konform importieren beschrieben.
Leg fest, wer bei dir Schreiben von Anwälten oder Geschädigten liest und dafür sorgt, dass innerhalb eines Monats eine Antwort rausgeht.
Nimm in die Verträge mit deinen Lieferanten auf, wer im Schadensfall am Ende zahlt. Zwischen Unternehmen ist so eine Regelung laut IT-Recht Kanzlei möglich.
Und frag deine Versicherung, ob deine Betriebshaftpflicht auch Produkthaftung für Importware abdeckt. Was eine Police mit Produkthaftpflicht für Onlineshops umfasst, haben wir im Hiscox-Test aufgeschlüsselt.